Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für das Zustandekommen des Mietvertrages und seiner Durchführung werden von Ihnen als Kunden und allen mitreisenden Personen folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen als allein verbindlich geltend anerkannt. Der Buchungsvertrag wird mit dem Eigentümer des Hauses bzw. der Ferienwohnung und dem Feriengast geschlossen.

 

Buchung:

Übersendet der Gastgeber eine Buchungsbestätigung/Mietvertrag an den Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Buchung (per Post, Fax, Email) durch den Gast zustande.

 

Bezahlung:

Sobald der Gast die Buchung bestätigt hat, ist die Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtentgeltes mit einer Frist von 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Das vollständige Gesamtentgelt für die Ferienwohnung hat der Gast in jedem Fall am Anreisetag zu begleichen.

Kommt der Vertragsabschluss erst in kürzerer Frist vor Beginn der Überlassung der Wohnung zu Stande, so ist das Gesamtentgelt sofort, spätestens jedoch bei Anreise, zur Zahlung fällig.  Bei Anreise ist die Kurabgabe laut Gemeindesatzung an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu entrichten.

 

Der Reisevertrag gilt mit Übersendung der Anzahlung als geschlossen. Mit Vertragsabschluss werden durch den Auftraggeber/Bucher stellvertretend für alle mitreisenden Personen die AGB anerkannt.

 

Sollte der Anzahlungstermin versäumt werden, bitten wir um unbedingte telefonische oder schriftliche Benachrichtigung, da unser Angebot an Sie vom System automatisch nach 14 Kalendertagen gelöscht wird und Ihr Anspruch auf eine Reservierung entfällt.

 

Rücktritt / Umbuchung durch den Gast

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Kostenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung). Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen sind wir berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die Höhe beträgt:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, mindestens aber 60 Euro,

ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

ab 29 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises und

bei Nichtanreise 95 % des Mietpreises.

Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Umbuchungen in gleichwertigen Wohnungen innerhalb des Objektes sind bei technischer Notwendigkeit ( Instandhaltungsarbeiten ect.) durch den Vermieter möglich.

Eine Reisekostenversicherung wird Ihnen angeboten.

 

 

 

 

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Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, ist der Gastgeber berechtigt, dem stornierenden Gast einen Schadensausgleiches in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis in Rechnung zu stellen.

 

Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, geänderte Dispositionen der Eigentümer o. zwingender Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte die Bereitstellung eines gleichwertigen Ausweichangebotes nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Absprachen sind ausgeschlossen.

 

Ferienwohnung

Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, sind von diesem zu ersetzen. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Widerbeschaffungspreise zu Grunde gelegt.

Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.

 

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber vor bzw. bei Buchung der Ferienwohnung mitzuteilen, wie viele Gäste die Ferienwohnung nutzen werden. Über eine Erhöhung der Gästeanzahl ist der Gastgeber spätestens bei Anreise zu informieren. Dies führt bei nicht vorheriger Absprache mit dem Vermieter zu einer Anpassung des Gesamtentgeltes für die Nutzung der Ferienwohnung.

Bei Verlust der Schlüssel werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Das Mitbringen von kleinen Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Für Größen- u. Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden oder auf Angaben Dritter beruhen, Übernehmen wir keine Gewähr.


Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt eine Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä. . Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Arbeiten, wie abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen gehören zu den Pflichten des Mieters. Auf Mülltrennung ist zu achten und durchzuführen.

Es ist nicht erlaubt auf dem Grundstück, sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. PKW‘s sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen zu parken.

Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

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An- und Abreise

Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Bei Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. Am Abreisetag ist die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr.

 

Vertragsabweichungen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vereinbartem Mietende beim Vermieter schriftlich angezeigt werden. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, das Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises. Dem Vermieter ist die Änderung der Ausstattung (Möblierung / Renovierung) der Appartements auch während bestehenden Mietverträgen gestattet. Ansprüche durch Abweichungen von Fotos auf unserer Homepage u. Prospekten zur Wohnung ( Möblierung / ect.) sind nicht möglich. Alle Angebote dazu sind freibleibend und es wird keine Haftung für Rechtschreib- bzw. andere Fehler übernommen.

 

Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.



Geschäftsadresse

  1. Fauth, Vermietung Verpachtung Ferienwohnungen,

Am Stener Berg 41 K, 13125 Berlin

      Tel: 030/94398861, Fax: 030/ 94398865

 

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

 

 

Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

 

 

 

 

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