Preise

 

Die Ferienwohnungen sind für 1 - 4 Personen eingerichtet.

 

 

Textfeld: Die Preise für unsere Ferienwohnungen liegen pro Nacht je nach Saison zwischen 65,00 € und 105,00 €. Strom, Wasser, Heizung, 1 PkW Stellplatz sind im Preis enthalten. Die Wohnungen haben eine Größe zwischen 60 m² - 64 m² (2 Zimmer, Küche, Dusch-Bad).
 

 

 

 

 

 

 


Alle Preise je Nacht inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

 

Textfeld: hofseitige Wohnungslage	Nebensaison
Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April	Vor- und Nachsaison
Mai, September	Hauptsaison
Juni, Juli, August	Feiertage
Weihnachten,
Silvester
Ostern,
Pfingsten
				
Whg. 1 EG li.	75,00 €	85,00 €	105,00 €	100,00 €
Whg. 2 EG re.	75,00 €	85,00 €	105,00 €	100,00 €
Whg. 3 OG li.	65,00 €	75,00 €	95,00 €	90,00 €
Whg. 4 OG re.	65,00 €	75,00 €	95,00 €	90,00 €
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bettwäsche und Handtücher werden bei Bedarf zur Miete gestellt und sind nicht im Preis enthalten !

Je Person 1 Bettwäschepaket 5,00 €

Je Person ein Handtuchpaket (1 Duschtuch, 2 Handtücher) 4,00 €

 

Endreinigung Ferienwohnung: 35,00 €

 

 

 

 

 

Bei Anreise ist die Kurabgabe in bar laut Gemeindesatzung an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu entrichten.

 

Kurabgabe     01.05.-30.09.   2,00 € je Person / Tag

Ab18 Jahre    01.10.-30.04.   1,30 € je Person / Tag     

 

 

 

 

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Kurabgabe:

 

 

Auszüge aus der Satzung Zinnowitz

 

§ 5
Erhebungsform der Kurabgabe

(1)
Bei Zahlung der Kurabgabe nach § 4 Abs. 5 wird durch den Vermieter, in den übrigen Fällen durch die Kurverwaltung, eine auf den Namen des Kurabgabepflichtigen mit Angabe des Gültigkeitszeitraumes laufende Kurkarte erstellt. Ebenso ist der Bezug einer Kurkarte über ein elektronisches System möglich. Hiervon ausgenommen sind Tageskurkarten, welche durch Tagesgäste nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 gelöst wurden. Die Kurkarten sind ständig mitzuführen. Sie sind auf Verlangen den Aufsichtspersonen, die sich als solche ausweisen müssen, vorzuzeigen.

 

 

 


(2)
Die Kurkarten werden von der Kurverwaltung zur Verfügung gestellt. Ausschließlich nur diese sind zu verwenden. Die Kurkarte ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen. Sie gilt gleichzeitig als Quittung für die gezahlte Kurabgabe.
Bei Verlust der Kurkarte kann von der Kurverwaltung eine Ersatzkurkarte ausgestellt werden. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.


§ 6
Höhe der Kurabgabe

(1) Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen. Sie beträgt je Tag:

1.
bei Gästen mit einer Verweildauer ab mindestens 2 Tagen:

 



Hauptsaison

Nebensaison

(01.05. bis 30.09)

(01.10. bis 30.04.)

bei Gästen mit einer
Verweildauer ab mindestens 2 Tagen:





- für Personen über 18 Jahre

 

2,00 Euro

1,30 Euro







bei Tagesgästen ( § 4 (3) ) :





- für Personen über 18 Jahre

 

2,00 Euro

1,30 Euro



(2)
Bei einer Kassierung der Kurabgabe durch einen Beschäftigten der Kurverwaltung direkt am Strand beträgt die Kurabgabe generell 2,20 €/ Tag für Personen über 18 Jahre.

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3
Befreiung von der Kurabgabe

(1)
Folgende nach § 2 dieser Satzung kurabgabepflichtige ortsfremde Personen sind von der
Kurabgabe befreit:

1. Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf der Insel Usedom oder in Wolgast haben und nicht in der Gemeinde Zinnowitz übernachten
2. Personen, die Inhaber einer gültigen Kurkarte einer Gemeinde der Insel Usedom oder des Seebades Lubmin nachweisen können.

3. Schwerbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 % und deren Begleitperson, welcher sich ausweislich amtlicher Unterlagen auf ständige Begleitung ausweisen kann
4. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
5. Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder und Geschwister sowie deren Familienangehörige von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie ohne gesondert berechnetes Entgelt in der Unterkunft eines Ortsansässigen aufgenommen sind; Familienangehörige im Sinne dieses Absatzes sind Ehegatten bzw. Lebensgefährten und deren Kinder
6. Personen auf Wasserfahrzeugen, die den Hafen in der Zeit ab 16:00 Uhr anlaufen und bis 10:00 Uhr des Folgetages den Hafen verlassen
7. Personen und Gruppen, die sich im Interesse von Partnerschaftsbeziehungen oder zu
gemeinnütziger Arbeit auf Einladung der Gemeinde im Ort aufhalten – soweit dies der
„Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Kurverwaltung und Sportschule“ der Gemeinde beschlossen hat.


(2)
Die in § 3 (1) aufgeführten Personen können sich in der Kurverwaltung, Neue Strandstraße 30, 17454 Ostseebad Zinnowitz, eine kostenfreie Kurkarte auf eigenen Namen ausstellen lassen. Diese Karte ist nicht übertragbar und bei der Inanspruchnahme von Leistungen bzw. Überprüfung vorzulegen.

(3)
Soweit Personen nach den Regelungen der §§ 2 und 3 von der Kurabgabenpflicht betroffen
oder befreit sind, berührt dies die Abgabepflicht von Begleitpersonen oder Familienangehörigen nicht, wenn diese selbst nach den Regelungen der vorliegenden Satzung kurabgabepflichtig sind.

(4)
Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten Ankunfts- und Abreisetag als einen Tag.

(5) In der Kurabgabe ist die Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuergesetz
enthalten.

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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