Preise
Die Ferienwohnungen sind für 1 - 4 Personen eingerichtet.
Alle Preise je Nacht inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bettwäsche und Handtücher
werden bei Bedarf zur Miete gestellt und sind nicht im Preis enthalten !
Je Person 1 Bettwäschepaket
5,00 €
Je Person ein Handtuchpaket (1
Duschtuch, 2 Handtücher) 4,00 €
Endreinigung Ferienwohnung:
35,00 €
Bei
Anreise ist die Kurabgabe in bar laut Gemeindesatzung an den Vermieter oder
dessen Bevollmächtigten zu entrichten.
Kurabgabe 01.05.-30.09. 2,00 € je Person / Tag
Ab18 Jahre 01.10.-30.04. 1,30 € je Person / Tag
Kurabgabe: Auszüge
aus der Satzung Zinnowitz § 5 § 6 Hauptsaison Nebensaison (01.05. bis 30.09) (01.10. bis 30.04.) bei Gästen mit einer - für Personen über 18 Jahre 2,00 Euro 1,30 Euro bei Tagesgästen ( § 4 (3) ) : - für Personen über 18 Jahre 2,00 Euro 1,30 Euro
Erhebungsform der Kurabgabe
(1)
Bei Zahlung der Kurabgabe nach § 4 Abs. 5 wird durch den Vermieter, in den
übrigen Fällen durch die Kurverwaltung, eine auf den Namen des
Kurabgabepflichtigen mit Angabe des Gültigkeitszeitraumes laufende Kurkarte
erstellt. Ebenso ist der Bezug einer Kurkarte über ein elektronisches
System möglich. Hiervon ausgenommen sind Tageskurkarten, welche durch
Tagesgäste nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 gelöst wurden. Die Kurkarten sind
ständig mitzuführen. Sie sind auf Verlangen den Aufsichtspersonen, die sich
als solche ausweisen müssen, vorzuzeigen.
(2)
Die Kurkarten werden von der Kurverwaltung zur Verfügung gestellt.
Ausschließlich nur diese sind zu verwenden. Die Kurkarte ist nicht
übertragbar und wird bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen. Sie gilt
gleichzeitig als Quittung für die gezahlte Kurabgabe.
Bei Verlust der Kurkarte kann von der Kurverwaltung eine Ersatzkurkarte
ausgestellt werden. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro
erhoben.
Höhe der Kurabgabe
(1) Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen. Sie beträgt
je Tag:
1.
bei Gästen mit einer Verweildauer ab mindestens 2 Tagen:
Verweildauer ab mindestens 2 Tagen:
(2)
Bei einer Kassierung der Kurabgabe durch einen Beschäftigten der
Kurverwaltung direkt am Strand beträgt die Kurabgabe generell 2,20 €/ Tag
für Personen über 18 Jahre.
§ 3 3.
Schwerbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 % und deren Begleitperson, welcher sich
ausweislich amtlicher Unterlagen auf ständige Begleitung ausweisen kann
Befreiung von der Kurabgabe
(1)
Folgende nach § 2 dieser Satzung kurabgabepflichtige ortsfremde Personen
sind von der
Kurabgabe befreit:
1. Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf der Insel Usedom
oder in Wolgast haben und nicht in der Gemeinde Zinnowitz
übernachten
2. Personen, die Inhaber einer gültigen Kurkarte einer Gemeinde der Insel Usedom oder des Seebades Lubmin nachweisen können.
4. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
5. Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder und Geschwister sowie deren
Familienangehörige von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz
haben, wenn sie ohne gesondert berechnetes Entgelt in der Unterkunft eines
Ortsansässigen aufgenommen sind; Familienangehörige im Sinne dieses
Absatzes sind Ehegatten bzw. Lebensgefährten und deren Kinder
6. Personen auf Wasserfahrzeugen, die den Hafen in der Zeit ab 16:00 Uhr
anlaufen und bis 10:00 Uhr des Folgetages den Hafen verlassen
7. Personen und Gruppen, die sich im Interesse von
Partnerschaftsbeziehungen oder zu
gemeinnütziger Arbeit auf Einladung der Gemeinde im Ort aufhalten – soweit
dies der
„Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Kurverwaltung und Sportschule“ der
Gemeinde beschlossen hat.
(2)
Die in § 3 (1) aufgeführten Personen können sich in der Kurverwaltung, Neue
Strandstraße 30, 17454 Ostseebad Zinnowitz, eine
kostenfreie Kurkarte auf eigenen Namen ausstellen lassen. Diese Karte ist
nicht übertragbar und bei der Inanspruchnahme von Leistungen bzw.
Überprüfung vorzulegen.
(3)
Soweit Personen nach den Regelungen der §§ 2 und 3 von der
Kurabgabenpflicht betroffen
oder befreit sind, berührt dies die Abgabepflicht von Begleitpersonen oder
Familienangehörigen nicht, wenn diese selbst nach den Regelungen der
vorliegenden Satzung kurabgabepflichtig sind.
(4)
Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten Ankunfts- und Abreisetag als einen
Tag.
(5) In der Kurabgabe ist die Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen
Umsatzsteuergesetz
enthalten.